EU verschont Apple-Dienste

Apple Maps und Apple Ads entgehen strengerer EU-Regulierung

Die Europäische Kommission hat entschieden, dass Apple Maps und Apple Ads nicht als Gatekeeper reguliert werden – zu geringe Marktanteile in der EU.

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Die Europäische Kommission hat entschieden, dass Apple Maps und Apple Ads nicht als sogenannte „Gatekeeper“ im Sinne des Digital Markets Act (DMA) eingestuft werden. Damit entgehen beide Dienste vorerst strengeren Regulierungen, die für marktbeherrschende Plattformen vorgesehen sind.

Quickread: Auf einen Blick
  • Apple Maps und Apple Ads werden nicht als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act eingestuft.
  • Die EU-Kommission begründet dies mit zu geringen Marktanteilen beider Dienste in Europa.
  • Apple als Unternehmen gilt weiterhin als Gatekeeper, plant aber Werbung in Apple Maps einzuführen.

Zu geringe Marktanteile für Gatekeeper-Status

In einer Pressemitteilung begründete die Europäische Kommission ihre Entscheidung damit, dass weder Apple Maps noch Apple Ads als „wichtige Zugänge zwischen Geschäftsnutzenden und Endnutzenden“ gelten. Die Untersuchung, die Ende November begonnen hatte, kam zu dem Schluss, dass beide Dienste nicht groß genug sind, um unter die strengeren DMA-Vorschriften zu fallen.

„Diese Bewertung basiert auf einer Reihe von Überlegungen, einschließlich der Tatsache, dass Apple Maps in der EU eine relativ niedrige Gesamtnutzungsrate aufweist und Apple Ads im Online-Werbemarkt der EU ein sehr begrenztes Ausmaß hat“, erklärte die Kommission.

Apple bleibt dennoch Gatekeeper

Obwohl Apple Maps und Apple Ads von den strengeren Regulierungen verschont bleiben, gilt Apple als Unternehmen weiterhin als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act. Der App Store, iOS und Safari wurden bereits vor zwei Jahren als Gatekeeper klassifiziert, was zu strikten Anforderungen in der EU führte – darunter die Unterstützung alternativer App-Marktplätze und Drittanbieter-Zahlungsoptionen.

Digital Markets Act erklärt!

Der Digital Markets Act ist ein EU-Gesetz, das große Technologieunternehmen reguliert. Plattformen mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzenden in der EU und einer Marktbewertung über 75 Milliarden Euro gelten als Gatekeeper. Diese müssen strikte Verpflichtungen erfüllen, um Selbstbevorzugung zu verhindern und Wettbewerb zu fördern.

Unter dem DMA gilt jede Plattform mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzenden in der EU und einer Marktbewertung von über 75 Milliarden Euro als potenzieller Gatekeeper. Diese Einstufung löst Verpflichtungen aus, die darauf abzielen, Selbstbevorzugung einzudämmen und die Interoperabilität zu erhöhen.

Werbung in Apple Maps geplant

Die Entscheidung der Kommission kommt zu einem interessanten Zeitpunkt: Apple plant Berichten zufolge, noch in diesem Jahr Werbung in den Suchergebnissen von Apple Maps einzuführen. Das System soll ähnlich funktionieren wie die Search Ads im App Store, bei denen Entwickelnde dafür bezahlen können, dass ihre Software bei relevanten Suchanfragen prominent platziert wird.

Für Restaurants und andere Unternehmen bedeutet dies die Möglichkeit, ihre Details in den Suchergebnissen von Apple Maps gegen Bezahlung prominenter darstellen zu lassen. Apple will dabei auf künstliche Intelligenz setzen, um relevante und nützliche Ergebnisse zu liefern – in einer besseren Oberfläche als vergleichbare Angebote von Google und anderen Unternehmen.

Hintergrund der Untersuchung

Die Untersuchung begann, nachdem Apple der EU-Kommission wie vorgeschrieben mitgeteilt hatte, dass Apple Maps und Apple Ads die Nutzerschwellen erreichen, die eine Überprüfung erforderlich machen. Die Kommission hatte dann 45 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob einer der beiden Dienste formell zur Liste der designierten Plattformen von Apple hinzugefügt werden sollte.

Apple hatte in seinen Stellungnahmen argumentiert, dass Apple Ads nur einen „minimalen Anteil“ am EU-Online-Werbemarkt ausmacht, insbesondere im Vergleich zu dominanten Anbietern wie Google, Meta, TikTok, Microsoft und X. Auch bei Apple Maps betonte das Unternehmen die „sehr begrenzte Nutzung“ in der EU im Vergleich zu Google Maps und Waze.

Die Entscheidung der Kommission bestätigt nun diese Argumentation und erspart Apple vorerst zusätzliche regulatorische Hürden für diese beiden Dienste.